Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "Historischer Verein Oberammergau 1999
e.V.". Sein Sitz ist 82487 Oberammergau. Er soll in das
Vereinsregister beim Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen eingetragen
werden.
Zweck
Der Zweck des Vereins ist die Erforschung der Geschichte und Kultur
Oberammergaus. Außerdem setzt sich der Verein für die Vermittlung
von Geschichtswissen regionaler und allgemeiner Ausprägung ein,
wobei er um die Förderung der Heimatkunde und Heimatpflege bemüht
ist. Im Zuge der Erfassung und Dokumentation der Ortsgeschichte
wird eine Zusammenarbeit mit den ansässigen Vereinen und den
Geschichtsvereinen der Region angestrebt. Zur Erreichung dieser
Ziele wird dem Kontakt zu den Geschichtswissenschaften Bedeutung
beigemessen. Dem Vereinszweck dient eine Publikation, in der
vereinsinterne oder den Ort Oberammergau betreffende
Forschungsarbeiten und Mitteilungen veröffentlicht werden können.
Vorträge, Exkursionen, regelmäßige Treffen sowie Veröffentlichungen
in der Presse sind ebenfalls Zweck des Vereins.
Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft können natürliche und juristische Personen
erwerben. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand auf schriftlichen
Antrag.
Aufnahmebedingungen
Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand.
Beitragszahlungen
Die Mitglieder sind zur Entrichtung der Mitgliedsbeiträge
verpflichtet. Der Vorstand kann in Einzelfällen nach schriftlichem
Antrag eine Ermäßigung bzw. Befreiung bewilligen. Die Höhe der
Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung durch 2/3 Mehrheit.
Die Beiträge sind jährlich zu zahlen.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet :
Folgen der Beendigung der Mitgliedschaft
Im Falle des Austrittes oder eines Ausschlusses verliert das
Vereinsmitglied alle Rechte und Pflichten als Mitglied.
Ehrenmitglieder
Natürliche Personen, die sich um den Vereinszweck in erheblichen
Maße verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstands
durch die Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied ernannt
werden.
Vereinsorgane
Organe des Vereins sind
Vorstand
Aufgaben des Vorstands
Aufgabe des Vorstandes ist die Leitung des Vereins und die
Vertretung des Vereins nach außen. Die beiden Vorsitzenden sind für
den Verein in der Vertretung nach außen jeweils unabhängig
voneinander einzelvertretungsberechtigt.
Wahl des Vorstands
Mitgliederversammlung
Gemeinsame Bestimmungen
Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung hat außer dem Vorstand zwei Kassenprüfer
zu wählen.
Tätigkeit des Vorstandes
Die Tätigkeit des Vorstandes erfolgt ehrenamtlich, Auslagen können
ersetzt werden.
Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins der Gemeinde Oberammergau zu,
die es unmittelbar und ausschließlich für Archivzwecke zu verwenden
hat.
Errichtung der Satzung: Oberammergau, den 11. Juni
1999