Der Verein führt den Namen "Historischer Verein Oberammergau 1999 e.V.". Sein Sitz ist 82487 Oberammergau. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen eingetragen werden.
Der Zweck des Vereins ist die Erforschung der Geschichte und Kultur Oberammergaus. Außerdem setzt sich der Verein für die Vermittlung von Geschichtswissen regionaler und allgemeiner Ausprägung ein, wobei er um die Förderung der Heimatkunde und Heimatpflege bemüht ist. Im Zuge der Erfassung und Dokumentation der Ortsgeschichte wird eine Zusammenarbeit mit den ansässigen Vereinen und den Geschichtsvereinen der Region angestrebt. Zur Erreichung dieser Ziele wird dem Kontakt zu den Geschichtswissenschaften Bedeutung beigemessen. Dem Vereinszweck dient eine Publikation, in der vereinsinterne oder den Ort Oberammergau betreffende Forschungsarbeiten und Mitteilungen veröffentlicht werden können. Vorträge, Exkursionen, regelmäßige Treffen sowie Veröffentlichungen in der Presse sind ebenfalls Zweck des Vereins.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Mitgliedschaft können natürliche und juristische Personen erwerben. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand auf schriftlichen Antrag.
Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand.
Die Mitglieder sind zur Entrichtung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet. Der Vorstand kann in Einzelfällen nach schriftlichem Antrag eine Ermäßigung bzw. Befreiung bewilligen. Die Höhe der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung durch 2/3 Mehrheit. Die Beiträge sind jährlich zu zahlen.
Die Mitgliedschaft endet :
Natürliche Personen, die sich um den Vereinszweck in erheblichen Maße verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden.
Organe des Vereins sind
Der Vorstand besteht aus
a. dem 1. Vorsitzenden b. dem 2. Vorsitzenden c. dem Schriftführer d. dem Schatzmeister und bis zu fünf, mindestens aber drei Beisitzern.
Der geschäftsführende Vorstand ist ermächtigt, ein oder mehrere Mitglieder des Vorstandes zur Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen jeder Art für den Verein zu bevollmächtigen. Der Vorstand im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB wird gebildet vom 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Schriftführer und Schatzmeister, je alleinvertretungsberechtigt.
Aufgabe des Vorstandes ist die Leitung des Vereins und die Vertretung des Vereins nach außen. Die beiden Vorsitzenden sind für den Verein in der Vertretung nach außen jeweils unabhängig voneinander einzelvertretungsberechtigt.
Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt und bleibt über den Ablauf seiner Amtsperiode hinaus im Amt, bis die Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand gewählt hat.
Der Mitgliederversammlung vorbehalten ist die Wahl des Vorstandes und der zwei Rechnungsprüfer sowie die Beschlußfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins. Ferner ist die Mitgliederversammlung die Beschwerdeinstanz gegen Entscheidungen des Vorstandes.
Die Mitgliederversammlung hat außer dem Vorstand zwei Kassenprüfer zu wählen.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins der Gemeinde Oberammergau zu, die es unmittelbar und ausschließlich für Archivzwecke zu verwenden hat.
Errichtung der Satzung: Oberammergau, den 11. Juni 1999